Standardsignatur
Titel
Die Eingriffsregelung im Bundesland Brandenburg : Erste Erfahrungen nach der Einführung der „Vorläufigen Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE)“
Verfasser
Erscheinungsort
Stuttgart
Verlag
Erscheinungsjahr
2007
Seiten
S. 212-218
Illustrationen
5 Abb., 4 Tab., 29 Lit. Ang.
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Datensatznummer
200140096
Quelle
Abstract
Das Brandenburgische Umweltministerium hat im Frühjahr 2003 die „Vorläufigen Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE)“ veröffentlicht. Eine Befragung bei den Unteren Naturschutzbehörden (UNB) im Bundesland Brandenburg soll zeigen, wie sich die HVE dort in der Praxis bewährt. Von den insgesamt 18 UNB der Kreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg haben zwölf die eingereichten Fragebögen ausgefüllt zurückgesandt. Die Befragung ergab, dass die HVE allen Beschäftigten der UNB bekannt ist. Knapp 40 % der Befragten geben an, diese auch regelmäßig beim Vollzug der Eingriffsregelung zu empfehlen. Eine Empfehlung lediglich auf Nachfragen von Planern oder Gutachtern geben etwa 50 % der Befragten an; 10 % geben keinerlei Empfehlung ab. Befragt nach den Hilfestellungen der einzelnen Kapitel schneidet die HVE am besten bei den Themenfeldern „Bestimmung des Eingriffstatbestandes“, „Anforderungen an die Antragsunterlagen“, „Schutzgüter und ihre Bewertung“, „Vermeidung“ sowie bei den Einzelregelungen zu „Baumverlusten“, „Bodenversiegelung“ und „Abriss von Hochbauten“ ab. Hier geben mehr als 75 % der Befragten an, die HVE leiste eine oder eine sehr gute Hilfestellung. Vergleichsweise weniger hilfreich eingestuft werden diejenigen Kapitel der HVE, die eher allgemeine Informationen oder grundsätzliche Inhalte zur Eingriffsregelung enthalten (z.B. die „Naturschutzrechtliche Abwägung“). Insgesamt wird die HVE von 60 % der Beschäftigten der UNB als sehr wichtig und hilfreich eingestuft. Für 35 % ist sie vereinzelt hilfreich, und für knapp 5 % ist sie im Grunde entbehrlich.