- Standardsignatur627
- TitelDer Wald und die Verbauung der Wildbäche
- Verfasser
- ErscheinungsortWien
- Verlag
- Erscheinungsjahr1930
- SeitenS. 313-339
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200139842
- Quelle
- AbstractUnter Berücksichtigung der bereits von Prof. Engler gewonnen Erkenntnisse und auf Grund der vorstehenden Überlegungen kann folgendes gesagt werden: Der Wald verzögert den Wasserabfluß, wirkt ausgleichend auf denselben und mäßigt die Hochfluten. Sein Retentionsvermögen kommt besonders bei intensiven Niederschlägen von kurzer Dauer zur Geltung, kann jedoch unter Umständen bei Landregen und längeren Regenperioden vollständig verlorengehen. Die Mäßigung der Hochfluten kommt hauptsächlich bei kleineren Wasserläufen zur Wirkung, deren gefährliche Anschwellungen in der Regel durch kurze, heftige Gewitterregen und Wolkenbrüche verursacht werden. Bei größeren Wasserläufen, Flüssen und Strömen, deren Hochwässer auf andere Elementarereignisse zurückzuführen sind, macht sich, wie die Erfahrung lehrt, eine solche Mäßigung kaum mehr geltend, und selbst die günstigsten Bewaldungsverhältnisse können Überschwemmungen durch Flüsse und Ströme nicht verhindern; mit vollkommener Sicherheit kann der Wald aber auch Hochwasserkatastrophen in kleineren Wasserläufen nicht ausschließen. Der Wald schützt und befestigt den Boden, er erschwert die Bildung von Runsen und oberflächlichen Abrutschungen. Damit der Wald eine günstige Wirkung sowohl auf den Wasserabfluß als auch auf den Boden ausüben kann, muß er entsprechend gepflegt und bewirtschaftet werden. Eine solche Waldbehandlung erscheint wichtiger und erfolgsversprechender als neue Aufforstungen. Jedenfalls kann durch unvorsichtige und übermäßige Abholzungen viel mehr Schaden angerichtet, als durch Aufforstungen wieder gut gemacht werden.
- Schlagwörter
- Klassifikation116.28 (Einfluß forstlicher Maßnahmen. Wasserverschmutzung. (Siehe auch UDC 628.19 für Verschmutzung von Wasserquellen und Wasserversorgung (Ursachen, Schutz und Beseitigung)))
116.25 (Einfluß der Pflanzendecke)
116.64 (Schutz durch forstliche Maßnahmen [hauptsächlich als Kreuzverweis zu 266 (Windschutzstreifen) und 233 (Aufforstung) zu verwenden])
384.3 (Wildbachverbauung)
907.32 (Schutzwald)
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