- Standardsignatur8726
- TitelBilanzierung von kommunalem Waldvermögen in Hessen : Fachgebiet Waldbewertung
- Verfasser
- ErscheinungsortHann. Münden
- Verlag
- Erscheinungsjahr2007
- SeitenS. 14-19
- Illustrationen2 Abb., 6 Lit. Ang.
- MaterialArtikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200139185
- Quelle
- AbstractDie Einführung der Doppik bei den hessischen Kommunen erfordert auch eine Bewertung des kommunalen Waldvermögens. Da es keine einschlägigen Vorschriften zur Waldbilanzierung gibt, empfiehlt Hessen-Forst den Kommunen, die Waldbilanzierung gleichermaßen wie im Staatswald durchzuführen. Das Fachgebiet Waldbewertung der FIV bietet den Kommunen die Erstellung von Bilanzierungsgutachten an. Die Waldbilanzierung ist mit erheblichen methodischen Problemen verbunden. Bei der Bewertung ergeben sich vier Hauptprobleme: die Wahl einer HGB- und zugleich waldgerechten Wertart, die Bewertung des "Aufwuchses" unter Berücksichtigung des Markt- und Produktionsrisikos, die Bewertung des Waldbodens unter Berücksichtigung der Lage und Größe des Waldobjekts und die Frage der Aktualisierung der Bilanzwerte bei sich ändernden Vermögensverhältnissen. Mit Hilfe des hessischen Waldbewertungsprogramms TAURUS kann eine sehr effiziente Bewertung erfolgen. Durch Bewertungsabschläge vom ermittelten Boden- und Bestandswert (Waldeinzelwert) werden nach Auffassung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG die HGB-Prinzipien zur Bilanzierung branchengerecht hinreichend berücksichtigt, so dass eine Anerkennung der Bilanzwerte gewährleistet ist. Im Vergleich zu anderen praktizierten Waldbilanzierungsverfahren stellt das hessische Verfahren die tatsächlichen Vermögensverhältnisse eines Kommunalwaldes vermutlich am zutreffendsten dar. Ferner kommt es durch die baumarten- und bestandsweise Bewertung dem HGB-Prinzip der Einzelbewertung am nächsten.
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