- Standardsignatur8630
- TitelArtenschutz versus Prozessschutz im Nationalpark : Beispiel Nationalpark Eifel und Gebiet Senne
- Verfasser
- ErscheinungsortStuttgart
- Verlag
- Erscheinungsjahr2007
- SeitenS. 56-62
- Illustrationen2 Abb., 2 Tab., 11 Lit. Ang.
- MaterialArtikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200137212
- Quelle
- AbstractEin Konflikt zwischen Prozessschutz und Arten-/Biotopschutz kann in Nationalparks dann entstehen, wenn durch sie Besondere Schutzgebiete (BSG) nach der FFH- und VG-RL mit hohen Offenland anteilen geschützt werden sollen. Während die RL den Erhalt bestimmter Lebensraumtypen und Arten anstreben, muss für NLP Prozessschutz für mindestens 50 % der Fläche (BNatSchG) bzw. 75 % (lUCN-Kriterien) vorgesehen sein. Jeweils auf der übrigen Fläche ist Arten- und Biotopschutz in Offenland-Ökosystemen möglich. Ausschlaggebend ist demnach, ob in einem BSG der Lebensraumtyp dem Endstadium einer natürlichen Sukzession entspricht oder ob er dauerhaft gepflegt werden muss und wie groß der zu pflegende Teil im Verhältnis zum NLP ist. Weist ein Gebiet unterschiedliche Pflegebedürfnisse auf, muss der günstige Erhaltungszustand aller ausgewiesenen Arten und Lebensraumtypen gewährleistet werden. Verlagerungen von Lebensgemeinschaften von einer Teilfläche zu einer anderen sind begrenzt möglich.
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- Klassifikation
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