- Standardsignatur5235
- TitelDer Neuenbürger Forstetat von 1778
- Verfasser
- ErscheinungsortFreiburg im Breisgau
- Verlag
- Erscheinungsjahr2006
- SeitenS. 79-89
- Illustrationen4 Abb., 8 Tab., 5 Lit. Ang.
- MaterialArtikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200136481
- Quelle
- AbstractAm Übergang von der exploitativen zur nachhaltigen Forstwirtschaft und am Beginn der Entwicklung einer systematischen Forsteinrichtung steht in Württemberg der Forstetat von 1778. Er verdankt seine Entstehung vor allem der anhaltenden Forderung des Landtages, den Holzeinschlag im Kameral- und Kirchenwald auf die Grundlage einer sorgfältigen Waldbeschreibung zu stellen und von den Oberforstämtern einen Überschlag einzufordern, wieviel Holz bestimmter Sorten aus jedem Hutbezirk nachhaltig abgegeben werden könne. Weiterhin fordert der Landtag, den Holländerhandel wesentlich einzuschränken, um ihn auf Dauer zu sichern, und auf die schädliche neue Methode des Schlagweishauens zu verzichten. 1776 ergeht auf Vorschlag der Rentkammer ein Herzoglicher Erlass an alle Oberforstämter, eine akkurate Beschreibung der Wälder aller Besitzarten durchzuführen und auf dieser Grundlage einen forstwirtschaftlichen Etat zu entwerfen. Der „heilsame Endzweck" müsse sein, die Waldungen als eine Hauptquelle der herzoglichen Einkünfte in gutem Zustand zu erhalten, die Holzschläge nicht zu übertreiben, sie vielmehr nach der Erträglichkeit der Wälder einzurichten.
- Schlagwörter
- Klassifikation
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