Standardsignatur
Titel
Besondere Schutzverantwortung von Gemeinden für Zielarten in Baden-Württemberg : Teil 1: Ansatz zur Ermittlung besonderer Schutzverantwortungen von Gemeinden für Zielartenkollektive der Fauna im Rahmen des „Informationssystems Zielartenkonzept Baden-Württemberg“
Verfasser
Erscheinungsort
Stuttgart
Verlag
Erscheinungsjahr
2006
Seiten
S. 370-377
Illustrationen
3 Abb., 25 Lit. Ang.
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Datensatznummer
200135496
Quelle
Abstract
In Baden-Württemberg wurde ein Planungswerkzeug zur Erstellung kommunaler faunistischer Zielarten- und Maßnahmenkonzepte entwickelt, das auf dem Zielartenkonzept des Landes aufbaut. Eine Informationsebene des „Informationssystems Zielartenkonzept Baden-Württemberg (ZAK)“ stellt die Zuweisung von besonderen Schutzverantwortungen für Zielarten der Fauna aus landesweiter Sicht zu den Städten und Gemeinden dar. Hierfür wurde ein Ansatz entwickelt, für den zunächst Zielarten zu insgesamt 25 ökologischen Anspruchstypen zusammengefasst wurden. Für diese Anspruchstypen wurden über planungsorientierte Habitatmodelle landesweit Flächen mit hohem Habitatpotenzial räumlich abgebildet. Aus diesen Flächenkulissen wurden für jeden Anspruchstyp über zwei Indikatoren, welche die Flächengröße und die Verbundsituation (Konnektivität) der Flächen berücksichtigen, Vorranggebiete ausgewählt. Gemeinden mit Anteil an dieser Flächenauswahl wurde eine besondere Schutzverantwortung aus landesweiter Sicht für den jeweiligen Anspruchstyp zugewiesen. Für die modellhafte Abbildung der Verbundsituation der potenziellen Habitatflächen über sog. ‚potenzielle Verbundräume’ wurde ein neues GIS-basiertes Verfahren entwickelt. Der Ansatz verfolgt das Ziel, der Naturschutzverwaltung bzw. Entscheidungsträgern aufzuzeigen, für welche Lebensraumtypen bzw. zugehörigen Zielartenkollektive den Städten und Gemeinden aus landesweiter Sicht eine besondere Schutzverantwortung zukommt. Die Informationsebene ‚besondere Schutzverantwortung’ des „Informationssystem ZAK“ verdeutlicht den naturräumlichen Zusammenhang des Landschaftsausschnitts, für den auf kommunaler Ebene raumwirksame Entscheidungen getroffen werden, und vermittelt eine Einordnung der Bedeutung des potenziellen Habitatangebots aus landesweiter Sicht. Damit dient sie der räumlichen Konkretisierung von Schutzprioritäten und der Identifizierung der Eigenart der Städte und Gemeinden aus naturschutzfachlicher Sicht. Die Informationen sollen künftig bei der Erarbeitung tierökologischer Zielarten- und Maßnahmenkonzepte, der Zielbestimmung von Naturschutzstrategien und der Leitbildentwicklung herangezogen werden.