Standardsignatur
Titel
Umweltprüfung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung : Eine Kritik des aktuellen BauGB-Entwurfs
Verfasser
Erscheinungsort
Stuttgart
Verlag
Erscheinungsjahr
2006
Seiten
S. 269-275
Illustrationen
3 Abb., 10 Lit. Ang.
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Datensatznummer
200133682
Quelle
Abstract
Nach bereits mehrfachen in den letzten Jahren erfolgten Novellierungen steht das Baugesetzbuch (BauGB) aktuell vor einer erneuten Änderung: Zentraler Punkt eines im Juni 2006 vorgelegten Referentenentwurfs des zuständigen Ministeriums und eines auf dieser Grundlage am 09. August verabschiedeten Kabinettsbeschlusses der Bundesregierung ist, dass mit so genannten "Bebauungsplänen der Innenentwicklung", die in einem beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung bzw. nach erfolgter Vorprüfung (Screening) aufgestellt werden, ein neuer Plan- und Verfahrenstyp in das BauGB eingefügt werden soll, über den die Innenentwicklung befördert und die Neuinanspruchnahme von Fläche reduziert werden soll. Die Diskussion der beabsichtigten Änderung macht deutlich, dass künftig ein großer Teil der Bebauungspläne unter die Kategorie "Bebauungsplan der Innenentwicklung" fallen könnte, wobei insbesondere der nur vage gefasste Anwendungsbereich und die Ausgestaltung der Schwellenwerte, an denen das beschleunigte Verfahren anknüpfen soll, zu bemängeln sind. Das Ziel des Gesetzentwurfs, die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung zu befördern, dürfte so nicht erreicht werden. Durch den geplanten Wegfall von Kompensationsverpflichtungen aus der Eingriffsregelung für Bebauungspläne der Innenentwicklung bis 20 000 m2 festgesetzter Grundfläche werden den Gemeinden zudem wichtige Steuerungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten aus der Hand genommen. Zu beachten ist demgegenüber, dass aber auch bei einem Absehen von einer förmlichen Umweltprüfung die Umweltbelange weiterhin im notwendigen Umfang für die Abwägung ermittelt und aufbereitet werden müssen. Daher sollten besser bestehende Spielräume im Verfahren (Abschichtung, Scoping, Öffentlichkeitsbeteiligung) genutzt werden, um Bebauungsplanverfahren zügig und rechtssicher durchzuführen.