Standardsignatur
Titel
Neuchâtel - un pays forestier
Verfasser
Erscheinungsort
Zürich
Verlag
Erscheinungsjahr
2006
Seiten
S. 243-249
Illustrationen
12 Lit. Ang.
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Datensatznummer
200133139
Quelle
Abstract
Der Kanton Neuenburg umfasst 29 000ha Wald, wo jährlich 170 000 m3 Holz genutzt werden. Die Waldvegetation bildet ein besonders vielfältiges Mosaik mit vorherrschendem Tannen-Buchenwald. Die Forstgesetzgebung findet ihren eigentlichen Ursprung in der Verordnung von 1807 des Fürsten Berthier. Die Waldbaukunst baut vor allem auf den gesammelten positiven Erfahrungen aus der Anwendung der Plenterung auf. Zu den drei klassischen Waldfunktionen, die das eidgenössische Waldgesetz kennt, zählt das Neuenburger Recht als vierte Funktion die Erhaltung der Biodiversität. Die Förster teilen mit der Bevölkerung und den Behörden eine Waldgesinnung, die sich im Slogan "der Neuenburger Wald: ein Kulturerbe, eine Rohstoffquelle, Gefühlsbewegungen" ausdrücken lässt.