156.2 (Behandlung der Wildbestände (Bestandesermittlung, Wirtschaftspläne; Nutzung und Hege; Schutz des Wildes und der Jagd; Wildschutzgebiete usw.) [Gegebenenfalls Kreuzverweise zu 907]) 265 (Waldstreifen längs Straßen, Bahnen, Kanälen usw.; Bäume in Hecken (siehe auch 274); Alleebäume) [436] (Österreich)