Standardsignatur
Titel
Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie : Welche Unterstützung kann die Landschaftsplanung bieten?
Verfasser
Erscheinungsort
Stuttgart
Verlag
Erscheinungsjahr
2006
Seiten
S. 108-114
Illustrationen
1 Abb., 12 Lit. Ang.
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Datensatznummer
200130522
Quelle
Abstract
Die Landschaftsplanung weist als flächendeckende und integrativ ansetzende Fachplanung umfangreiche inhaltliche Überschneidungen mit den raumbezogenen Aufgaben der Wasserwirtschaft auf, die sich aus der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ergeben. Dabei sind die Blickwinkel unterschiedlich: Während es der Landschaftsplanung um das gesamte Ökosystem mit allen Schutzgütern geht, setzt der Schutz der WRRL jeweils am Standortfaktor Wasser und am biologischen Zustand der Oberflächengewässer an. Mögliche Beiträge, die die Landschaftsplanung zur Umsetzung der WRRL leisten kann, liegen in der schlüssigen Herleitung und Begründung von Maßnahmenvorschlägen, die in die Maßnahmenprogramme nach Art. 11 WRRL bzw. §36 WHG übernommen werden können. Die Landschaftsplanung sollte dazu gezielt auf die Merkmals- und Belastungsanalysen der WRRL zurückgreifen und sie weiter untersetzen und ausdifferenzieren. Maßnahmen, die dazu dienen können, die Umweltziele nach WRRL zu erreichen, sollten in den Landschaftsplänen künftig explizit gekennzeichnet werden. Hilfreich mit Blick auf eine Verwertbarkeit in der wasserwirtschaftlichen Fachplanung wäre zudem eine methodische Vereinheitlichung der Landschaftspläne in diesem Bereich. Hingegen ist eine Verwendung der herkömmlichen Bestandsanalysen und -bewertungen der Landschaftsplanung für die Belastungs- und Zustandsanalysen der WRRL nur eingeschränkt möglich, da die Aussagen der Landschaftspläne zu uneinheitlich sind und die Analysen nach der WRRL auf einem sehr viel höheren Aggregationsniveau erfolgen. Naturschutz kann seinerseits wesentlich vom Umsetzungsprozess der WRRL profitieren, indem hier erarbeitete Informationen, Zielvorstellung und Maßnahmen aufgegriffen, auf Konformität überprüft und für die eigenen Belange in der Landschaftsplanung weiter untersetzt werden. Dass die Landschaftsplanung einen effektiven Beitrag zu Umsetzung der WRRL leisten kann, setzt eine Weiterentwicklung im Hinblick auf größere Aktualität und Flächendeckung sowie die verstärkte Berücksichtigung wasserbezogener Aspekte voraus.