- Standardsignatur8630
- TitelDie Koordination von Landschaftsplanung, Eingriffsregelung sowie Vorgaben des Biotop- und Artenschutzrechts in der Umweltprüfung von Bauleitplänen
- Verfasser
- ErscheinungsortStuttgart
- Verlag
- Erscheinungsjahr2006
- SeitenS. 61-67
- Illustrationen2 Abb., 7 Lit. Ang.
- MaterialArtikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200129310
- Quelle
- AbstractDie neue Umweltprüfung (UP) in der Bauleitplanung führt zu erhöhten Anforderungen an die Transparenz der Entscheidungen und an die Beteiligung in den Verfahren. Im Vergleich zu dem durch Bearbeitungsdefizite gekennzeichneten Status quo werden die Gemeinden unter diesen Bedingungen in Zukunft stärker auf rechtssichere Ermittlung, Darstellungen und Abwägung der Umweltbelange in der Bauleitplanung achten müssen. Die neue Umweltprüfung erfordert außerdem eine bessere Koordination bei der Bearbeitung der verschiedenen Instrumente zur Umweltfolgenbewältigung: Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), Eingriffsregelung, Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) und artenschutzrechtliche Regelungen. Dazu bedarf es vor allein einer klaren Aufgabendefinition und -teilung, z.B. hinsichtlich der Untersuchungsinhalte sowie einer zeitlichen Koordination des Untersuchungsprogrammes. Als Grundlage des Scopings sowie als wesentlicher Beitrag zur Umweltprüfung insgesamt bietet es sich an, die Landschaftsplanung zu nutzen, denn die beiden Instrumente zeigen auf Anhieb weit gehende Schnittmengen in inhaltlicher und methodischer Hinsicht. So gesehen, scheint es allein schon unter Effizienzgesichtspunkten geboten, beide Instrumente frühzeitig zu koordinieren - zumal die verantwortlichen Planungsträger in aller Regel identisch sind.
- Schlagwörter
- Klassifikation
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