- Standardsignatur14625
- TitelLuftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main
- Verfasser
- ErscheinungsortWiesbaden
- Verlag
- Erscheinungsjahr2005
- SeitenS. 75-83
- Illustrationen7 Abb., 11 Lit. Ang.
- MaterialArtikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200128710
- Quelle
- AbstractDie Messung der Immissionsbelastung im Ballungsraum Rhein-Main haben Überschreitungen der für 2002 geltenden Immissionsgrenzwerte plus Toleranzmarge aufgezeigt. Daraus folgt, dass für den Ballungsraum Rhein-Main ein Luftreinhalteplan zu erstellen ist, um eine Verbesserung der Luftqualität zu erreichen. Die Analyse der Emissionen - basieren auf dem Emissionskataster 2000 - zeigt, dass zu dieser Belastung, insbesondere bei NOx, überwiegend der Verkehr beiträgt. Ein Luftreinhalteplan kann deshalb überwiegend nur die Verbesserungen im Verkehrsbereich als zielführend betrachten. Die Anteile der übrigen Quellbereiche Industrie, Gebäudeheizung sowie Flug und Schiffsverkehr sind an den Punkten der erhöhten Belastung nicht von hoher Relevanz. Soweit der Stand der Technik hinsichtlich Emissionsvermeidung und -verminderung eingehalten ist, werden deshalb bei diesen Emittentengruppen keine weitergehenden Maßnahmen festgelegt. Durch das Zusammenwirken aller Minderungsmaßnahmen wird davon ausgegangen, dass die Immissionsgrenzwerte an den Orten der höchsten Belastung 2005 für PM10 und 2010 für NO2 eingehalten werden. Ergebnisse dieser Prognosen und Berechnungen können allerdings merklich z.B. durch den Witterungsverlauf oder andere schwer prognostizierbare Entwicklungen beeinflusst werden und sind daher mit einem Vertrauensbereich zu sehen. Insbesondere die Kurzzeitkenngröße Tag bei PM10 reagiert empfindlich auf eine erhöhte Zahl von Tagen mit austauscharmen Wetterlagen mit einem Anstieg des Wertes. Drei Jahre nach Vorlage des Luftreinhalteplanes - also gem. § 13 der 22. BImSchV September 2007 [2] - ist ein Bericht über den Stand der Umsetzung des mitgeteilten Luftreinhalteplanes der EU-Kommission vorzulegen. Diese Erfolgskontrolle wird zeigen, ob die Immissionsentwicklung den vorgelegten Prognosen entspricht oder ob noch weitergehende Maßnahmen erforderlich sind.
- Schlagwörter
- Klassifikation425.1 (Gase und Schwebestoffe (Rauchschäden))
907--090.3 (Indirekte Bedeutung der Wälder (Wohlfahrtswirkungen). Natur- und Umweltschutz. Politik)
[430] (Deutschland, 1990-)
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