- Standardsignatur14327
- TitelKriterien für die Beendigung von Grundwasser- und Bodenluftüberwachungen
- Verfasser
- ErscheinungsortWiesbaden
- Verlag
- Erscheinungsjahr2005
- SeitenS. 117-136
- Illustrationen2 Abb., 15 Lit. Ang.
- MaterialArtikel aus einem BuchUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200128207
- Quelle
- AbstractZur Überwachung der Wirkungspfade Boden - Mensch und Boden - Grundwasser werden in der Regel die Umweltmedien Grundwasser und Bodenluft in folgenden Fällen beprobt: nach (nicht vollständigen) Dekontaminationsmaßnahmen im Rahmen der Nachsorge; nach Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der Nachsorge oder bei kontaminierten Flächen, die nicht saniert wurden. Die zuständige Bodenschutzbehörde entscheidet, ob, in welcher Art und in welchem Umfang eine Überwachung erforderlich ist. Kriterien dafür sind Schadstoffinventar und -potenziallllllll, Schadstoffausbreitungsbedingungen, Schadstofffrachten, Sensibilität der Nutzungen und betroffenen Schutzgüter, Wahrscheinlichkeit einer konkreten Gefahr und Ausmaß eines Schadens. Die Überwachung sollte angemessen und verhältnismäßig sein, d.g. insbesondere keine vermeidbaren Kosten verursachen. Deshalb ist aich in geeigneten Zeitabständen zu prüfen, ob Überwachungsmaßnahmen weiterhin erforderlich sind, ob die Überwachungsintervalle verändert werden müssen oder ob die Überwachung beendet werden kann. Die Überwachung der Wirkungspfade bei (noch) nicht sanierten Altlasten oder bei sanierten Altlasten im Rahmen der Nachsorge beinhaltet eine qualitfizierte Erhebung von Daten, ihre Auswertung und Bewertung sowie eine darauf basierende Prognose des zukünftigen Konzentrationsverlaufs der zu überwachenden Schadstoffe (aktualisierte Gefährdungsabschätzung). Als minimaler Zeitraum für eine Überwachung des Grundwassers und der Bodenluft (sog. 1. Überwachungszyklus) wird drei Jahre vorgeschlagen. Frühestens danach ist die Möglichkeit einer Beendigung der Überwachung zu prüfen. Die Höhe des Schadstoffinventars und das Risiko für den Eintritt eines Schadens hängen entscheidend davon ab, ob eine Dekontamination erfolgt ist oder nicht. Bei Sicherungsbauwerken sind die Zuverlässigkeit einer Schadstoffrückhaltung und die technischen Kontrollmöglichkeiten mit in die Bewertung einzubeziehen. Dabei kommen auch kostengünstige Maßnahmen wie z.B. eine Flächenbegehung mit visueller Prüfung der Intaktheit einer Oberflächenabdichtung in Betracht, ggf. gekoppelt mit einer reduzierten Überwachung der Umweltmedien (Grundwasser und/oder Bodenluft). Die Überwachung kann beendet werden, wenn genügend belastbare Daten vorliegen, die ein dauerhaftes Unterschreiten der Kontrollwerte belegen. Die Überwachung kann auch in den Fällen beendet werden, wenn trotz lokal erhöhter Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser (Überschreiten der Kontrollwerte) die abströmende Schadstofffracht gering ist.
- Schlagwörter
- Klassifikation907--088.6 (Indirekte Bedeutung der Wälder (Wohlfahrtswirkungen). Natur- und Umweltschutz. Abfälle und ihre Verwertung. Nebenverwertung)
114.129--015.3 (Verschiedenes [einschl. Grundwasser]. Chemisch)
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