Deutschland verfügt über ein äußerst ambitioniertes Klimaschutzprogramm. Die Bundesregierung hat bewusst eine Vorreiterrolle im internationalen Klimaschutz übernommen. Das nationale Klimaschutzprogramm ist eingebunden in die Umsetzung des Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und des Kiotoprotokolls sowie in ein immer schärfere Konturen gewinnendes Europäisches Klimaschutzprogramm. Kern des Europäischen Klimaschutzprogramms ist die Einführung des Europäischen Emissionshandelssystems zum 1. Januar 2005. Mittlerweile haben Bundesregierung und Deutscher Bundestag alle wesentlichen Bausteine für die Umsetzung des Europäischen Emissionshandelssystems verabschiedet. Ferner wurden bereits Anfang 2004 mit der Einrichtung der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt die institutionellen Voraussetzungen für das technische Management des Emissionshandels geschaffen. Mit der Integration des Emissionshandels hat eine neue Ära in der Klimaschutzpolitik Deutschlands begonnen. Bislang liegen nur wenige Erfahrungen mit der Umsetzung eines solchen neuartigen Ansatzes vor und die Form der Allokation entspricht nicht den umweltökonomischen Idealvorstellungen. Deshalb werden die in den kommenden Monaten und Jahren gewonnenen Erkenntnisse sorgfältig analysiert und bewertet werden müssen, um gegebenenfalls bereits vor Beginn der zweiten Handelsperiode von 2008 bis 2015 Modifikationen vorzunehmen. Ein solcher Review-Prozess ist bereits auf europäischer und nationaler Ebene vorgesehen. Darüber hinaus wird schon in den nächsten Monaten die Aktualisierung des nationalen Klimaschutzprogramms erfolgen. Neben einer Zwischenbilanz über den mittlerweile erzielten Stand der Emissionsminderung und einer Erfolgsanalyse des bislang eingesetzten Maßnahmenbündels besteht die Hauptaufgabe des Sechsten Berichts der Interministeriellen Arbeitsgruppe "CO2-Reduktion" darin, die Beiträge der Sektoren und Akteure zu benennen und konsequent zu erschließen, die nicht vom Emissionshandel erfasst werden.