In Österreich liegen gemäß dem Gemeinschaftsverzeichnis der EU 81% der Landesfläche im Benachteiligten Gebiet bzw. 70% im Berggebiet. Das Berggebiet hat daher in Österreich einen zentralen Stellenwert. Eine entscheidende Schlüsselrolle für die Sicherung des sensiblen Ökosystems im Berggebiet fällt der Berglandwirtschaft zu. Lebens- und Wirtschaftsraum insgesamt sind im Berggebiet von ihrer Aufrechterhaltung abhängig. Die Förderung der Berglandwirtschaft ist ein wesentlicher Teil der österreichischen Berggebietspolitik. Die Ausgleichszulage ist mit einem Budgetanteil von 26% die zweithöchst dotierte Maßnahme des Programms österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums und stellt vor allem für die Bergbauernbetriebe neben dem Agrar- Umweltprogramm die zentrale Fördermaßnahme dar. In diesem Beitrag werden die Ergebnisse der Zwischenevaluierung der seit dem Jahr 2001 neu gestalteten Fördermaßnahme Ausgleichszulage behandelt.
941 (Staatliche Subventionen. Versorgung mit Land, Saatgut, Pflanzmaterial usw. kostenlos oder zu geringem Preis.) 913 (Beziehungen zwischen Wald und landwirtschaftlich genutzten Flächen (Acker, Wiese, Weide usw.). Waldrodungen; Aufforstungen von landwirtschaftlichen Flächen; Wechselwirtschaft, wandernde Waldfeldwirtschaft. (Politik); Landnutzung [Siehe auch UDC 332.3 Landnutzung und Unterteilung für Querverweise und auch UDC 711.4 Landnutzung; UDC 712.2 Landschaftsplanung im allgemeinen]) [23] (Oberhalb des Meeresniveaus. Die gegliederte Erdoberfläche. Auf dem festen Land im allgemeinen. Gebirge) [436] (Österreich)