Im Jahr 1987 stimmte das Schweizer Stimmvolk über einen Verfassungszusatz ab, welcher einen verbesserten Schutz der Moore zum Gegenstand hatte. Wider erwarten ging das Referendum positiv für den Moorschutz aus, und die Schweizer Regierung musste eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen, welche für die Moore und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung einen strengen Schutz gewährleisten. Zur Bezeichnung und flächenhaften Ausweisung der Gebiete von nationaler Bedeutung wurden drei landesweite Inventare erstellt, die 550 Hoch- und Übergangsmoore, 1.200 Niedermoore und 90 Moorlandschaften umfassen. Die Bundesgesetzgebung verpflichtet nun die 26 Schweizer Kantone, diese Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung ungeschmälert zu erhalten. Dies bedeutet, dass die Kantone dafür zu sorgen haben, dass die Moore nicht nur flächenmässig, sondern auch in qualitativer Hinsicht geschützt werden. Insbesondere sind ihre Eigenschaften wie Vielfalt an speziellen Arten, Strukturen, Vegetations- und Moortypen sowie ihre Torfkörper integral zu erhalten oder zu fördern und gestörte Moorflächen sind, soweit sinnvoll, bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu regenerieren. Es gibt mehrere Wege, die Ziele von Naturschutzgesetzen und -verordnungen zu erreichen, und es ist immer zu erwägen, wie gesetzliche Vorgaben mit hinreichender Akzeptanz der Nutzer und Grundeigentümer umzusetzen sind. In Anbetracht der hohen Kosten für Öffentlichkeit und Private, welche derartige Vorhaben auslösen, ist es dringend angebracht, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Ansätze so früh wie möglich zu erkennen und gegeneinander abzuwägen. Beim integralen Schutz der Moore und Moorlandschaften, dem bisher grössten Naturschutzprojekt in der Schweiz, war ein schrittweises Vorgehen angezeigt. Die Kantone haben die notwendigen Massnahmen zu ergreifen während der Bund die Aktivitäten mit Umsetzungs- bzw. Erfolgskontrollen begleitet.