Standardsignatur
Titel
Das UNESCO-Weltnaturerbe : Eine Übersicht mit spezieller Berücksichtigung des Nominierungsprozesses in Deutschland
Verfasser
Erscheinungsort
Stuttgart
Verlag
Erscheinungsjahr
2005
Seiten
S. 269-274
Illustrationen
2 Abb., 11 Lit. Ang.
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Datensatznummer
200126183
Quelle
Abstract
1972 wurde die UNESCO-Welterbekonvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt verabschiedet. Das Kultur-Erbe umfasst herausragende Beispiele von Monumenten, Gebäudegruppen und Stätten mit historischem, ästhetischem, archäologischem, wissenschaftlichem, ethnologischem oder anthropologischem Wert. Das Natur-Erbe beinhaltet herausragende Beispiele für physikalische, biologische und geologische Formationen, Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und Gebiete mit wissenschaftlichem, Schutz- oder ästhetischem Wert (The World Heritage Convention: whc.unesco.org/nwhc/pages/doc/mainf3.htm). Von derzeit 788 eingetragenen Stätten fallen nur 154 in den Bereich des Naturerbes. Deutschland hat eine eingeschriebene Naturerbestätte. Alle Mitgliedsstaaten sind seitens der UNESCO dazu aufgerufen, eine ausgegliechene Vorschlagsliste einzureichen. Das bedeutet vor allem auch für Deutschland mit bisher 30 eingetragenen Welterbestätten, dass geprüft werden muss, ob es in Deutschland Gebiete gibt, die sich für eine Naturerbebewerbung eignen. Der folgende Beitrag gibt Hintergrundinformationen zur Welterbekonvention und beleuchtet die aktuelle Situation in Deutschland.