Standardsignatur
Titel
Altlasten im Kontext der europäischen Gewässerschutzregelungen
Verfasser
Erscheinungsort
Wiesbaden
Verlag
Erscheinungsjahr
2005
Seiten
S. 10-14
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Datensatznummer
200125942
Quelle
Abstract
Es ist nicht zu erwarten, dass sich die europäischen Gewässerschutzregelungen und die nationalen Altlastenregelungen gegenseitig ins Gehege kommen. Die zeitweiligen Befürchtungen, dass die europäischen Gewässerschutzregelungen das Altlastengeschäft hemmen oder verharmlosen könnten, aber auch die Hoffnungen, dass dem etwas im Abseits des politischen Augenmerks stehenden Altlastengeschäft zusätzliche Bedeutung verliehen werden könnte, sind aktuell nicht gerechtfertigt, auch wenn derzeit noch abzuwarten ist, wie das EU-Parlament sich letztlich zu der neuen Grundwasserrichtlinie äußert. Festzustellen ist, dass der Schutz des Grundwassers um seiner selbst willen auf europäischer Ebene keine Mehrheit findet, sondern sich an den resultierenden Gefahren für Mensch und Umwelt orientiert. Interessant ist auch, dass die Überschreitung von Normwerten nun nicht unmittelbar zur Einkategorisierung "schlechter Zustand" führt, sondern eine Prüfung auslöst, welche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt damit verbunden sind. Das Bestreben nach Ausgestaltung der Normen ähnlich den Prüfwerten im deutschen Bodenschutzrecht mag auch in den strengen Regelungen der WRRL begründet sein, die grundsätzlich von einer Vertragsverletzung ausgehen, wenn der gute Zustand Ende 2015 verfehlt wird. Es sind zwar Ausnahmen möglich, doch herrschten bei den Beteiligten offenbar Zweifel, dass die Ausnahmemöglichkeiten ausreichen. Die Regelung, den guten Zustand von einer Prüfung auf resultierende Gefahren für Mensch und Umwelt abhängig zu machen, will dem Automatismus einer Regelung entgehen, die den guten Zustand und damit das Einhalten der Bestimmungen der WRRL allein mit einer bestimmten Schadstoffkonzentration im Grundwasser verknüpft.