- Standardsignatur13361
- TitelVerkehrssicherheit bei Bäumen
- Verfasser
- ErscheinungsortSalzburg
- Verlag
- Erscheinungsjahr2005
- SeitenS. 30-32
- MaterialArtikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200123943
- Quelle
- AbstractGrundeigentümer sind für die auf ihren Grundstücken stockenden Bäume voll haftend. Bei Beschädigungen durch umstürzende Bäume ergeben sich somit immer eine strafrechtliche (bei Körperverletzungen) und zivilrechtliche (bei Beschädigungen) Relevanz. Die Gesetzgebung und Rechtssprechung verlangt demnach vom Grundeigentümer entsprechende Vorsorgen zu treffen, die in einem derartigen Umfang zu erfolgen haben, dass nur noch wirkliche Fälle von höherer Gewalt straffrei bleiben. Aber auch in derartigen Verfahren hat der Grundeigentümer nachzuweisen, dass er alles unternommen hat um der gebotenen Sorgfaltspflicht zu entsprechen. Es liegt nicht am Geschädigten diesen Nachweis zu erbringen.
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- Klassifikation
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