Standardsignatur
Titel
Berücksichtigung kumulativer Wirkungen von Plänen und Projekten bei der FFH-Verträglichkeitsprüfung : Fallbeispiel mehrerer Planungen im Umfeld eines EU-Vogelschutzgebiets
Verfasser
Erscheinungsort
Stuttgart
Verlag
Erscheinungsjahr
2005
Seiten
S. 158-164
Illustrationen
5 Abb., 27 Lit. Ang.
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Datensatznummer
200123461
Quelle
Abstract
Anhand eines Fallbeispiels, bei dem im Bereich eines EU-Vogelschutzgebietes bzw. unmittelbar angrenzend mehrere Vorhaben geplant sind, wird dargestellt, welche Problemstellungen bei der Verträglichkeitsprüfung eines Vorhabens im Hinblick auf kumulative Wirkungen anderer Pläne und Projekte aufteten können und wie die Lösungsansätze aussehen können. Hierbei wird insbesondere auf die Ausführungen des Leitfadens zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (BMVBW 2004) eingegangen. Bei dem Schutzgebiet handelt es sich um das EU-Vogelschutzgebiet Niedervieland (DE 2918-401) mit einer Gesamtfläche von 1 246 ha, in dem zehn Brutvolgelarten des Anhangs I der VSchRL vorkommen. Es wird dargestellt, welche anderen Pläne und Projekte bei der FFH-Verträglichkeitsprfung (FFH-VP) zu berücksichtigen sind und ab welchem Stand der planerischen Verfestigung diese betrachtungsrelevant sind. Gemäß den Ausführungen im Leitfaden FFH-VP sind Pläne von Ausnahmen abgesehen grundsätzlicher erst dann relevant, wenn sie rechtverbindlich, d.h. in Kraft getreten sind. Projekte sind erst dann zu berücksichtigen, wenn sie soweit planerisch verfestigt sind, dass z.B. ein Anhörungsverfahren eingeleitet ist und somit öffentlich zugängliche Unterlagen mit den erforderlichen Aussagen zur Berücksichtigung dieser Vorhaben in der eigenen FFH-VP vorliegen. Weiterhin wird dargelegt, dass vom Grundsatz her keine Eigenermittlungspflicht für die Auswirkungen durch andere Pläne und Projekte gegeben ist. In der Praxis ist aber ein nicht unerheblicher Eigenermittlungsanteil erforderlich, um zu plausiblen und nachvollziehbaren Aussagen zu den Kumulationswirkungen zu kommen. Den Abschluss der Ausführungen bildet das Ergebnis der FFH-VP nach der Bewertung der Kumulationswirkungen und der Festlegung aller notwendigen Maßnahmen zur Schadenbegrenzung. Hierbei ist zu unterscheiden, ob ein Vorhaben einen ursächlichen Beitrag an den erheblichen Beeinträchtigungen verursacht oder nicht. Für die Folgenbewältigungen ist weiterhin relevant, in welcher zeitlichen Abfolge die kumulierenden Vorhaben genehmigt oder planerisch verfestigt werden. Zur Lösung der anstehenden Problemstellungen ist ein erheblicher Abstimmungsaufwand mit den Planungsteams der anderen Pläne und Projekte sowie den zuständigen Fach- und Zulassungsbehörden sinnvoll und notwendig.