Standardsignatur
Titel
Anwendung und Akzeptanz der FFH-Richtlinie in Deutschland und Frankreich : Ein Vergleich in ausgewählten Gemeinden
Verfasser
Erscheinungsort
Stuttgart
Verlag
Erscheinungsjahr
2004
Seiten
S. 347-352
Illustrationen
3 Abb., 13 Lit. Ang.
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Datensatznummer
200119364
Quelle
Abstract
Seit Inkrafttreten der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) sind alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet am aufbau eines kohärenten ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete, Natura 2000, mitzuwirken. Die Richtlinie präzisiert Schutzgegenstand und -ziel, die Umsetzungspraxis bleibt jedoch weitgehend den Mitgliedsstaaten überlassen. In den Nachbarstaaten Deutschland und Frankreich unterscheiden sich Organisation, Meldestrategie und Gebietsmanagement der Natura-2000-Gebiete wesentlich voneinander. Ausgehend von diesen Rahmenbedingungen wurden für zwei französische und zwei deutsche Beispielsregionen (jeweils Gebirgs- und Mittelgebirgslagen) je drei Natura-2000-Gebiete ausgewählt und darin in exemplarischen Gemeinden die kommunalen Entscheidungsträger sowie relevante Akteure im Hinblick auf ihre Akzeptanz gegenüber Natura 2000 befragt. Dabei zeigt sich in den befragten zwölf deutschen Gemeinden für Natura 2000 eine insgesamt höhere Akzeptanz als in den zwölf französischen, allerdings auch eine große Unsicherheit im Hinblick auf die künftig mit der Umsetzung des Schutzgebietssystems verbundenen Verpflichtungen. Akzeptanz mindernd wirkte in den fanzösischen Beispielen vor allem die fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung seitens des Staates in den ersten Jahren der Umsetzung der FFH-Richtlinie. Daneben erwiesen sich in beiden staaten der Flächenbesitz, vorhandene Planungen und Entwicklungsziele der Gemeinde, die Landnutzung und der evtl. bereits vrohandene Schutzstatus des Gebietes als entscheindende Kriterien für die lokale Akzeptanz des Natura-2000-Gebietes. Deutlich wurde auch, dass die transparente Ausarbeitung eines Managementplanes die Möglichkeit bietet, verschiedene Nutzungs- und Schutzinteressen abzustimmen, vorausgesetzt, dass sie unter gezielter Einbindung der Akteure erfolgt. Die Benennung eines eigenen Koordinators für jedes Natura-2000-Gebiet, der wie in Frankreich zugleich Ansprechpartner für die örtliche Bevölkerung ist, kann dabei eine wichtige vertrauensbildende Maßnahme darstellen.