Standardsignatur
Titel
Betrachtungen zu Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf die forstwirtschaftliche Praxis
Verfasser
Erscheinungsort
Hannover
Verlag
Erscheinungsjahr
2004
Seiten
S. 540-543
Illustrationen
11 Lit. Ang.
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Datensatznummer
200119243
Quelle
Abstract
Das Recht der AGB hat sich durch die Modernisierung des Schuldrechts zum 1.1.2002 in einigen grundlegenden Teilen geändert. AGB, die bereits vor diesem Datum in Kraft waren, bedürfen auf jeden Fall der Überarbeitung, insbesondere im Hinblick auf Haftungsklauseln. Ein Forstbetrieb, der nach wie vor eine globale Haftungsbeschränkung auf Fälle "von mindestens grober Fahrlässigkeit" in den AGB festgeschrieben, kann davon ausgehen, dass diese Klausel nicht nur unwirksam ist, sondern den Betrieb in allen Fällen - auch denjenigen, die er hätte beschränken dürfen - zu einer unbeschränkten Haftung verpflichtet. Auch nach neuem Recht können beschränkt werden: - der Anspruch auf Schadensersatz bei Mängelgewährleistung, - die Dauer der Verjährung auf mindestens ein Jahr, sofern der Käufer kein Verbraucher ist. die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit ist nicht mehr beschränkbar.