Standardsignatur
Titel
Wasserrahmenrichtlinie: "IST - Bestandsanalyse"
Verfasser
Erscheinungsort
Wien
Verlag
Erscheinungsjahr
2004
Seiten
S. 10-12
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Datensatznummer
200115109
Quelle
Abstract
Die Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dafür zu sorgen, dass bis zum Jahr 2015 ein "guter Zustand" aller Gewässer erreicht wird. Der "gute Zustand" baut dabei im Wesentlichen auf der Einhaltung von Höchstgrenzen für die stoffliche und hydromorphologische Belastung auf. Hinsichtlich der stofflichen Belastung hat Österreich sein "Hausaufgaben" weitestgehend erfüllt. Anders sieht es bei den hydromorphologischen Belastungen aus: Aufgrund von Änderungen in der Struktur der Gewässer - wie Flussbegradigungen, Maßnahmen des Hochwasserschutzes oder Einrichtungen zur Wasserkraftnutzung - sowie der Unterbrechung des Kontinuums (unpassierbare Querwerke) sind deutliche Auswirkungen auf die Lebensgemeinschaft "Wasser" entstanden. Nachdem aber gerade die Aufrechterhaltung funktionierender Lebensgemeinschaften im Gewässer ein zentrales Anliegen der Wasserrahmenrichtlinie ist, wird in Zukunft die Notwendigkeit einer klaren Zielsetzung zugunsten einer Verbesserung der strukturellen Defizite der Gewässer gegeben sein. Dies wird vor allem jene Strecken betreffen, wo eine naturnahe Gestaltung noch machbar und ohne Aufgabe wichtiger bestehender Nutzungen wie der Schifffahrt, des Hochwasserschutzes und der Wassernutzung möglich ist. Viele der über die Jahrzehnte und Jahrhunderte zur Sicherung der menschlichen Existenz vorgenommenen Änderungen werden überhaupt nicht oder nur langfristig rückgängig gemacht werden. Diese Gewässerabschnitte sind Kandidaten für die Ausweisung als "erheblich veränderte" Wasserkörper, für die weniger strenge Zielzustände bis 2015 zu erreichen sind.