- Standardsignatur14910
- TitelImmissionsschäden und Forstbehörde
- Verfasser
- ErscheinungsortWien
- Verlag
- Erscheinungsjahr2004
- SeitenS. 16-18
- MaterialArtikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200114739
- Quelle
- AbstractDie Forstbehörde ist für den Waldeigentümer der erste Ansprechpartner, wenn anlagenbezogene Immissionsschäden vermutet werden. Bei bereits genehmigten Anlagen ist es für den Waldeigentümer und die Behörde u.a. wegen der im Forstgesetz festgeschriebenen wirtschaftlichen Interessensabwägung schwierig, auf der Grundlage des Forstgesetzes in die bereits bestehenden Bescheide einzugreifen. Wesentlich wirkungsvoller und vorbeugend kann die Forstbehörde eingreifen, indem sie im Zuge von Anlagengenehmigungen (Neuanlagen und Aufrüstungen) Auflagen zur Emissionsminderung und zur Kontrolle erteilt. Hierbei sind die Daten des Österreichischen Bioindikatornetzes ein wichtiges Hilfsmittel.
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- Klassifikation
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