- Standardsignatur14039
- TitelDie Entwicklung des Kommunalwaldes seit 1945 und als Bestandteil des Volkswaldes: vom Bodenfonds bis zur Restitution
- Verfasser
- ErscheinungsortEberswalde
- Verlag
- Erscheinungsjahr2004
- SeitenS. 15-24
- Illustrationen5 Abb., 33 Lit. Ang.
- MaterialArtikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200114713
- Quelle
- AbstractDen Kommunen des Landes Brandenburg wurde ihr ehemaliges, in Volkseigentum überführtes Waldeigentum zügig und in gutem Zustand zurückübertragen. In den zurückliegenden 13 Jahren wurde der Wert der in Verfügung der THA/BVVG stehenden Waldflächen erhalten. Die historisch bedingten Leistungsunterschiede der Wälder verschiedener Eigentumsformen zum Zeitpunkt 1945 haben sich durch die über lange Zeit einheitliche Bewirtschaftung angeglichen. Den Kommunen konnten insgesamt gute, vorratsreiche und gepflegte Waldbestände zurückgegeben werden. Die verantwortungsvolle Zusammenarbeit zwischen THA/BVVG und der Landesforstverwaltung war die Basis für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der gesamten Treuhandwaldflächen. Dies kommt auch in den "Forstpolitischen Grundpositionen des Brandenburgischen Forstvereins e.V., des Landesverbandes Brandenburg des Bundes Deutscher Forstleute sowie der Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft ..." vom 04. Mai 1995 zum Ausdruck, in denen festgestellt wird, dass "bis zur erfolgten Waldprivatisierung ... der Bewirtschaftungsvertrag für den Treuhandwald ... den günstigsten Rahmen dar(stellt)" (9, S. 7). Mit der Umsetzung ihres im THG formulierten Auftrages leisteten die THA/BvS und die BVVG einen entscheidenden Beitrag zur strukturellen Entwicklung der Wald- und Forstwirtschaft im Land Brandenburg. Im Land Brandenburg ist der Kommunalwald etwa in dem Umfang wieder entstanden, wie er 1945 bestand. Die Kommunen haben damit Verantwortung für bedeutende Vermögenswerte übernommen. Die Nutzung dieser Vermögenswerte unterliegt vielfältigen Anforderungen sowohl in wirtschaftlicher als auch in sozialer und ökologischer Hinsicht. Dabei kommt dem Kommunalwald im Spektrum der Eigentumsarten eine besondere Bedeutung zu. Somit entstand für die Kommunen auch das Erfordernis, für die Kommunalwälder eine eigenständige Standortbestimmung zwischen dem Landeswald einerseits und dem Privatwald andererseits unter Beachtung der besonderen Bedingungen Brandenburg/Berlin zu finden.
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- Klassifikation
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