- Standardsignatur14013
- TitelBeitrag forstlicher Samenplantagen bei der Bereitstellung herkunftsgesicherten Vermehrungsgutes
- Verfasser
- ErscheinungsortFreiburg im Breisgau
- Verlag
- Erscheinungsjahr2004
- SeitenS. 66-71
- Illustrationen3 Lit. Ang.
- MaterialArtikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200113810
- Quelle
- AbstractIn den Jahren 1954/1955 wurde in Hessen mit dem Aufbau eines Samenplantagenprogrammes für Forstbaumarten begonnen. Die Samenplantagen sollten in erster Linie der konzentrierten Erzeugung hochwertigen Saatgutes für die forstliche Praxis insbesondere bei Baumarten dienen, deren Saatgutversorgung als schwierig angesehen wurde. Inzwischen erfahren Aspekte der Generhaltung zunehmende Bedeutung. Das hessische Programm umfasst derzeit 71 Plantagen von insgesamt 20 Baumarten in einem Umfang von 136 ha. Bereits mit Beginn des Programmes wurden Prüfungen zur Untersuchung des Erbwertes des Plantagenmaterials eingeleitet. Die Ergebnisse der Prüfungen dienen der Optimierung der Zusammensetzung der Plantage bzw. ihrer Zulassung als Ausgangsmaterial für "Geprüftes Vermehrungsgut". Die Prüfungen belegen in vielen Fällen eine sehr deutliche Überlegenheit des Plantagenmaterials insbesondere bei qualitativen Merkmalen auch gegenüber Sonderherkünften. Anhand der Baumarten Kiefer, Europäische Lärche und Schwarzerle werden wesentliche Ergebnisse beispielhaft vorgestellt. Bedenken hinsichtlich genetischer Einengung wird durch die Art und Weise des Plantagenaufbaus (Mindestklonzahlen, Verteilung der Klone etc.) ausreichend Rechnung getragen. Dennoch muß festgestellt werden, dass die Möglichkeiten des Plantagensaatgutes von der forstlichen Praxis bei weitem nicht ausgenutzt werden.
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- Klassifikation
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