Standardsignatur
Titel
Regelungen für den Vertrieb von gentechnisch veränderten Forstpflanzen
Verfasser
Erscheinungsjahr
2003
Seiten
S. 113-122
Illustrationen
7 Lit. Ang.
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Datensatznummer
200112015
Quelle
Abstract
Die Produktion und der Vertrieb von forstlichem Vermehrungsgut ist unter den OECD-Mitgliedstaaten geregelt durch das OECD-Schema zur Kontrolle von forstlichem Vermehrungsgut im internationalen Handel von 1974. Dieses Schema wurd 1997 revidiert. Die revidierte Fassung enthält Vorschriften für die Zulassung zum Vertrieb und eine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Forstpflanzen. Wegen der unterschiedlichen Auffassungen von den USA und der EU in dieser Sache ist das Schema noch nicht in Kraft getreten. Die EU-Richtlinie über die Vermarktung von forstlichem Vermehrungsgut von 1999 berücksichtigt bereits Vorschriften zur Zulassung und Kennzeichnung für gentechnisch verändertes Vermehrungsgut, die inhaltlich denen im revidierten OECD-Schema entsprechen. Im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie ist das 2003 in Kraft getretene nationale Forstvermehrungsgutgesetz geändert worden und enthält als wesentliche Vorschriften folgende: Gentechnisch verändertes Vermehrungsgut muß für die Gesundheit von Mensch und für die Umwelt unbedenklich sein, es darf nur in der Kategorie "geprüft" vermarktet werden und muß als solches gekennzeichnet sein. Die Vorschriften werden erläutert und begründet.