- Standardsignatur13124
- TitelHochwasserschutz durch Hochgebirgsspeicherkraftwerke : Beispiel Kraftwerk Malta in Kärnten / Österreich
- Verfasser
- ErscheinungsortKlagenfurt
- Erscheinungsjahr2004
- SeitenS. VIII/139-VIII/150
- Illustrationen11 Abb., 5 Lit. Ang.
- MaterialArtikel aus einem Buch
- Datensatznummer200111081
- Quelle
- AbstractDer Betrieb großer Speicherkraftwerke im Hochgebirge beeinflußt deutlich das Abflußgeschehen in den Talbereichen. Von besonderer Bedeutung für die Bewohner ist die Reduktion der Hochwasserabflüsse. Die Reduktion von Hochwasserabflüssen durch die Speicherkraftwerksanlage Malta in Kärnten / Österreich wurde für zwei Beispiele (Hoch-wässer im August 1985 und August 2002) ausgewertet und die Ergebnisse diskutiert. Die Summe des Speicherrückhalts betrug 4,5 Mio. mß bzw.10,8 Mio. mß. Dadurch wurden an den Pegeln des Maltatals im Mittel die Abflußfrachten um ca. 50 % bis 70 % und die Scheitelabflüsse um cirka 45 % bis 60 % reduziert. Ein Abschätzen der Folgen, die die Abflußereignisse im Maltatal ohne Bestand des Maltakraftwerks gehabt hätten, ist im Detail schwierig. Mit Sicherheit kann jedoch davon ausgegangen werden, daß in beiden Fällen ohne Bestand des Kraftwerks ein Hochwasser mit einer Jährlichkeit in der Größenordnung zumindest eines HQ50 aufgetreten wäre. Beobachtet wurden im August 1985 etwa ein HQ10, im August 2002 etwa ein HQ5. Bei beiden Ereignissen wurden keine Schäden gemeldet. Der Gefahrenzonenplan für das Maltatal weist beträchtliche Überflutungsflächen bereits bei Auftreten eines HQ30 aus, wobei die Überflutungsflächen HQ30 und HQ100 weitgehend gleich sind. Beide untersuchten Ereignisse hätten daher zu teilweisen Überflutungen der Landesstraße, einzelner Objekte sowie landwirtschaftlicher Flächen geführt. Durch das Maltakraftwerk wurden Schäden verhindert.
- Schlagwörter
- Klassifikation116.3 (Untersuchungen über Wasserführung in Gewässern und Ufererosion [Unterteilung wenn nötig wie 116.2])
386 (Wasserstraßen, Flußregulierungen (ingenieurmäßige Gesichtspunkte) [Wildbachverbauung siehe 384.3; Anlagen in Hinblick Trift und Flößerei siehe vorzugsweise 378 und Untertitel; andere Gesichtspunkte siehe 116.7])
[436.2] (Kärnten)
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