Standardsignatur
Titel
Der Papierkorb im Waldmeister-Buchenwald : Welche Beeinträchtigungen sind in Natura-2000-Gebieten erheblich?
Verfasser
Erscheinungsort
Stuttgart
Verlag
Erscheinungsjahr
2004
Seiten
S. 133-138
Illustrationen
21 Lit. Ang.
Material
Artikel aus einer Zeitschrift
Datensatznummer
200110973
Quelle
Abstract
Die Verbotsbestimmungen des Artikel 6 Abs. 3 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und des § 34 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes lassen nur geringe Spielräume für Pläne und Projekte, sofern davon Lebensraumtypen und Habitate der Arten aus den Anhängen der FFH-Richtlinie in einem Natura-2000-Gebiet betroffen sind. Gleiches gilt für die Lebensräume der zu schützenden Vogelarten in EU-Vogelschutzgebieten. Ausgehend von diesen rechtlichen Bestimmungen wird dargelegt, dass für Beeinträchtigungen von Plänen und Projekten in Natura-2000-Gebieten eine immer wieder reklamierte Erheblichkeitsschwelle nicht in Anspruch genommen werden kann. Weitere Stützen für diese Auffassung werden aus den durch einschlägige Gerichtsurteile gesetzten Maßstäben und einem Vergleich mit der Eingriffsregelung eingezogen. Bei Beeinträchtigungen wird lediglich ein Spielraum für Bagatellfälle gesehen, die unter bestimmten Bedingungen und eher aus praktischen denn aus rechtlichen Gründen hinzunehmen sein könnten. Für das Schutzgut "Rastvögel" wird ein Konventionsvorschlag für Bagatellschwellen vorgestellt, die in den z.T. großflächigen EU-Vogelschutzgebieten ein weitestgehenden Schutz der Lebensräume sicherstellen, aber nicht jedes vorhaben aufgrund marginaler Beeinträchtigungen des Gebietes ausschließen würden. Es wird auf die Gefahr hingewiesen, dass die Einführung von Bagatellschwellen für Beeinträchtigungen in Natura-2000-Gebieten auch die Aufweichung der Eingriffsregelung (§ 18 BNatSchG) nach sich ziehen kann.