- Standardsignatur4354
- TitelZertifizierung und Waldschutz gegen Mäuse
- Verfasser
- ErscheinungsortHannover
- Verlag
- Erscheinungsjahr2004
- SeitenS. 178-182
- Illustrationen23 Lit. Ang.
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Datensatznummer200110566
- Quelle
- AbstractWühlmäuse können in der Forstwirtschaft schwere Schäden verursachen. Dennoch ist bei einer Zertifizierung nach FSC oder Naturland der Einsatz von Rodentiziden grundsätzlich verboten. Bei einer PEFC-Zertifizierung ist bei der existentiellen Gefährdung einer Kultur der Einsatz von Rodentiziden zulässig. Zu einem Konflikt mit den gesetzlichen Schutz- und Bewirtschaftungsvorschriften kann das Verbot der Rodentizidausbringung nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland und Thüringen führen. Eine forstaufsichtliche Anordnung kann der Waldbesitzer bei unterlassenem Schutz gegen Mäuse nach unseren Recherchen nur in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erwarten. Jedoch führen erhebliche Schäden durch Mäuse meistens zur Rückforderung der Erstaufforstungsförderung und teilweise auch zum Verlust der Erstaufforstungsprämie. Der Verlust für den Waldbesitzer kann, zusätzlich zum Verlust der Kulturen (Beispiel Hessen), eine Größenordnung von über 10.000 Euro erreichen.
- Schlagwörter
- Klassifikation414.12 (Pestizide)
451.2 (Wildlebende Säugetiere)
913 (Beziehungen zwischen Wald und landwirtschaftlich genutzten Flächen (Acker, Wiese, Weide usw.). Waldrodungen; Aufforstungen von landwirtschaftlichen Flächen; Wechselwirtschaft, wandernde Waldfeldwirtschaft. (Politik); Landnutzung [Siehe auch UDC 332.3 Landnutzung und Unterteilung für Querverweise und auch UDC 711.4 Landnutzung; UDC 712.2 Landschaftsplanung im allgemeinen])
941 (Staatliche Subventionen. Versorgung mit Land, Saatgut, Pflanzmaterial usw. kostenlos oder zu geringem Preis.)
907.1 (Natur- und Landschaftsschutz)
[430] (Deutschland, 1990-)
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