Durch die Einführung einer ökologischen Begleitplanung und die Beistellung einer ökologischen Bauaufsicht in der Umsetzung von wasserbaulichen Maßnahmen konnten negative Auswirkungen von Baumaßnahmen für die Tier- und Pflanzenwelt schon im Vorfeld rechtzeitig erkannt und vermieden werden. Die Auswirkung der Maßnahmen des LIFE-Projektes auf Schutzgüter im Sinne der FFH-Richtlinie muss für jeden Lebensraum bzw. für jede Art einzeln beurteilt werden. Von den zehn Lebensraumtypen und den 16. Schutzgütern im Sinne der FFH-Rl., Anhang II, waren von Projektsbeginn nur noch Restbestände bzw. -populationen vorhanden. Für gewässerspezifische Schutzgüter wie z.B. sechs Lebensraumtypen und neun Tierarten (wie Fische, Amphibien und Dohlenkrebs) konnte der Erhaltungszustand durch die Maßnahmen teilweise beträchtlich verbessert werden. Wiederansiedlungsmaßnahmen zeigen bei Pflanzenarten wie Deutsche Tamariske und Zwerg-Rohrkolben sehr gute Erfolge. Eine Erhöhung der Fischbestände von Huchen, Strömer, Koppe u.a. ist auf Grund der ersten Befischungsergebnisse ebenfalls zu erwarten. Die Bestandsentwicklung der besetzten Tierarten (Bitterling, Steinbeißer, Ukrainisches Bachneunauge, Dohlenkrebs und Flussufer-Riesenwolfspinne) kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht kommentiert werden. Besonders positive Entwicklungen können bei Arten der Pionierstandorte am Fluss registriert werden, wie z.B. Flussuferläufer und verschiedene wirbellose Tierarten.
907.1 (Natur- und Landschaftsschutz) 116.7 (Besondere Maßnahmen zur Regulierung und Instandhaltung von Wasserläufen) 263 (Bewässerte Waldungen. Auewald) [436.2] (Kärnten)