Standardsignatur
Titel
Befristete Rodung - Anmeldeverbot listig versteckt
Verfasser
Erscheinungsort
Leopoldsdorf
Verlag
Erscheinungsjahr
2004
Seiten
S. 22
Material
Artikel aus einer Zeitschrift
Datensatznummer
200109328
Quelle
Abstract
Mit der Forstgesetznovelle BGBl 65/2002 wurde auch die Rodung neu geregelt [und auf den ersten Blick auch erleichtert]. § 17 Forstgesetz in der Fassung 2002 wurde zugunsten der Rodung leicht gemildert. So wurde ein neuer Absatz 3 eingefügt, der die zur Rodung beantragte Fläche gestattet, wenn "eine andere Verwendung das öffentliche am Wald überwiegt". In Absatz 4 wurde der Naturschutz als Rodungsgrund neu aufgenommen.