- Standardsignatur8630
- Titel50 Jahre Freud und Leid mit der Flurbereinigung
- Verfasser
- Erscheinungsjahr2004
- Illustrationen10 Abb., 23 Lit. Ang.
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Datensatznummer200108994
- Quelle
- AbstractAm 1. 1. 1954 trat das Flurbereinigungsgesetz in Kraft. Sein 50-jähriges Bestehen ist der Anlass, Entwicklung und Leistungen dieses Instruments zur Förderung der Landeskultur Revue passieren zu lassen. Es lassen sich grob zwei Phasen unterscheiden. bis in die 1970er-Jahre herrschten als Ziel Erleichertung und Förderung der landwirtschaftlichen Nutzung vor: Sicherung der Versorgung der Bevölkerung und Eingliederung vertriebener Bauern, "innere Kolonisation" von Mooren etc. gingen einher mit Hilfen für die intensivere landwirtschaftliche Produktion. Obwohl von Beginn an (auch laut Gesetz!) Erfordernisse der Landespflege zu berücksichtigen waren, traten diesbezügliche Gesichtspunkte erst in der zweiten Phase immer gewichtiger hervor. Stichworte sind hier die Eingriffsregelung des BNatSchG 1976, spezielle "Zweckverfahren" auch für den Naturschutz und Anwendung schonender Varianten im Gewässeraus- und Wegebau. Auch nach 50 Jahren ist die Flurbereinigung nicht überflüssig: Zweckverfahren bei Verkehrsprojekten, Flächenbereitstellung für Arten- und Biotopschutz, Revision allzu brachialer Frühprojekte und der "Sünden" in Ostdeutschland sowie - als Vision - Hilfe bei der Gewinnung von Flächen für ökologischen Hochwasserschutz und Wiederbelebung der Flussauen können zu einer sowohl der Landwirtschaft als auch der Ökologie dienenden, modernen Flurbereinigung gehören.
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