Trotz gezielter Förderung der Waldmehrung ist die Bereitschaft landwirtschaftlicher Betriebe aufzuforsten in Mitteldeutschland gering. Es können vor allem zwei wesentliche Hemmnisse identifiziert werden. Erstens führt in Agrarverfassungen mit hohem Pachtanteil, wie in den neuen Bundesländern üblich, die Zustimmungspflicht des Grundeigentümers zur Flächenumwidmung für den Pächter zu prohibitiv hohen Transaktionskosten der Aufforstung. Auch die realistische Befürchtung der Pächter, dass der Flächenbesitzer einer Änderung der Flächennutzung nicht zustimmt, verhindert häufig, Aufforstung als mögliche Bewirtschaftungsalternative ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Zweitens führt eine Subventionierung der Aufforstung lediglich zu einem Subventionswettlauf zwischen Land- und Forstwirtschaft, bei dem die Forstwirtschaft bisher unterlag. Die Wettbewerbsfähigkeit der Forstwirtschaft verbessert sich nur auf marginalen Standorten, nicht aber auf den Gunststandorten, auf denen in der Nähe urbaner Zentren ebenfalls ein Waldbedarf besteht. In diesem Beitrag werden verschiedene Ansätze, Verfügungsrechte zur Aufforstung zu ändern, aus institutionenökonomischer Sicht diskutiert sowie Überlegungen zur Auswirkung der im Rahmen der EU Halbzeitbewertung vorgebrachten agrarpolitischen Vorschläge auf die Wettbewerbsfähigkeit des Forstes im Vergleich zur Landwirtschaft angestellt.
913 (Beziehungen zwischen Wald und landwirtschaftlich genutzten Flächen (Acker, Wiese, Weide usw.). Waldrodungen; Aufforstungen von landwirtschaftlichen Flächen; Wechselwirtschaft, wandernde Waldfeldwirtschaft. (Politik); Landnutzung [Siehe auch UDC 332.3 Landnutzung und Unterteilung für Querverweise und auch UDC 711.4 Landnutzung; UDC 712.2 Landschaftsplanung im allgemeinen]) [430] (Deutschland, 1990-)