- Standardsignatur4223
- TitelGute naturschutzfachliche Praxis soll im Waldgesetz für Schleswig-Holstein verankert werden
- Verfasser
- Erscheinungsjahr2003
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Datensatznummer200107830
- Quelle
- AbstractMit dem Entwurf des Gesetzes zur Neufassung des Waldgesetzes für das Land Schleswig-Holstein, den das schleswig-holsteinische Landeskabinett am 9. September 2003 beschlossen hat, sollen Mindestanforderungen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft mit einem 11-Punkte-Katalog näher bestimmt werden. Hier ist allerdings nicht von der „Guten fachlichen Praxis in der Forstwirtschaft“ (GfP) die Rede, sondern von „Guter naturschutzfachlicher Praxis“. Wäre dies auch geschehen, wenn der Begriff „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“ bereits bundesweit gültig definiert wäre? Für die Diskussion ergibt sich daraus nicht mehr die Frage „ob“, sondern nur noch „wie“ die Kriterien definiert werden. Denn eines scheint sicher – auch in anderen Bundesländern wird die Diskussion um eine gesetzliche Verankerung der GfP intensiv geführt und mit Thüringen steht eine solche schon jetzt ebenfalls bevor. Der folgende Auszug aus den entsprechenden Paragrafen des schleswig-holsteinischen Entwurfs soll aufzeigen, welche Auswirkungen hier auf die Forstwirtschaft zukommen können. Zurzeit findet die 9 Wochen andauernde Verbandsbeteiligung statt. Nach der Auswertung der Stellungnahmen der Verbände wird der Gesetzentwurf Anfang 2004 dem Schleswig-Holsteinischen Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet, die für Sommer 2004 erwartet wird.
- Schlagwörter
- Klassifikation
Hierarchie-Browser
