- Standardsignatur13504
- Titel20-m-Gassenabstände in Baden-Württemberg
- Verfasser
- Erscheinungsjahr2003
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Datensatznummer200107356
- Quelle
- AbstractIm Staatwald Baden-Württemberg gilt seit Juli 2003 eine neue Richtlinie zur Feinerschließung. Darin rückt die Landesforstverwaltung erstmals von der strengen Regelung ab, dass Rückegassen einen Mindestabstand von 40 m aufweisen müssen.
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- Klassifikation
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