- Standardsignatur14902
- TitelErfüllung des Kontrollauftrags für die "neuen Baumarten"
- Verfasser
- ErscheinungsortTeisendorf
- Verlag
- Erscheinungsjahr2003
- Illustrationen3 Lit. Ang.
- MaterialArtikel aus einem Buch
- Datensatznummer200106921
- Quelle
- AbstractFür die Kontrollaufgaben sind nicht nur die neun neuen Baumarten mit forstlicher Bedeutung für Deutschland, sondern auch die weiteren 19 neu dem Gesetz unterworfenen Baumarten von Wichtigkeit. Weder aus den bisherigen Ernten in Kontrollzeichenherkünften der neuen Baumarten noch aus den Pflanzenbeständen dieser Baumarten laut Baumschulstatistik lassen sich hinreichend sichere Prognosen über die Erhöhung des Kontrollbedarfs ableiten. Es ist aber gutachtlich
mit einer Vergrößerung des Kontrollbedarfs durch die Erweiterung des Baumartenkatalogs um mindestens 10 bis etwa 20 % zu rechnen.
Bisher unterlagen den forstsaatgutrechtlichen Regelungen der EU 13 Baumarten und vegetatives Vermehrungsgut der Gattung Pappel. Deutschland hatte seinem nationalen Recht fünf weitere Baumarten unterworfen und bei der Gattung Pappel auch das generative Vermehrungsgut erfasst. Die seit 15. Januar 2000 wirksame Richtlinie 1999/105/EG des Rates vom 22. Dezember 1999 über den Verkehr mit forstlichem VermehrungsgutŃ erfasst nunmehr 45 Baumarten sowie einen Hybriden (Larix x eurolepis Henry) und die Gattung Pappel einschließlich ihrer künstlichen Hybriden. Die Weymouthskiefer ist als einzige Art aus dem alten Baumartenkatalog gestrichen worden.
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- Klassifikation
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