- Standardsignatur4223
- TitelSaatgutaufkommen und Kontrollbedarf der neuen Baumarten nach FoVG
- Verfasser
- Erscheinungsjahr2003
- Illustrationen1 Abb., 18 Lit. Ang.
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Datensatznummer200106810
- Quelle
- AbstractMit In-Kraft-Treten des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG) am 1.1.2003 wird der Handel von Vermehrungsgut von neun weiteren Waldbaumarten gesetzlich geregelt. Hinreichend sichere Prognosen über die Erhöhung des Kontrollbedarfs lassen sich aus der bisherigen Statistik nicht ableiten. Es ist aber gutachtlich mit einer Vergrößerung des Kontrollbedarfs durch die Erweiterung des Baumartenkatalogs um mindestens 10 bis etwa 20 % zu rechnen.
- Schlagwörter
- Klassifikation232.314 (Samenbezug, -handel und -transport (einschl. Saatgutanerkennung und gesetzlicher Bestimmungen)(phythoisanitäre Fragen; Austausch von Keimplasma). Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte)
232.311 (Samenerzeugung (Samenjahre, Samenerträge usw.))
174.7 (Coniferae [Siehe Anhang D])
176.1 (Dicotyledoneae [Siehe Anhang D])
[430] (Deutschland, 1990-)
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