- Standardsignatur14217
- TitelGemeldete Nettoflächen der Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH-Richtlinie : Bilanz für die atlantische und kontinentale Region Europas
- Verfasser
- Erscheinungsjahr2003
- Illustrationen4 Abb., 21 Lit. Ang.
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Datensatznummer200106488
- Quelle
- AbstractFür die atlantische und kontinentale biogeographische Region Europas werden auf Basis der zurückliegenden wissenschaftlichen Bewertungstreffen der Europäischen Union (05. bis 07.06.2002 in Den Haag und 11. bis 13.11.2002 in Potsdam) die Nettoflächen der Lebensraumtypen des Ahangs I der FFH-Lebensraumtypen zusammengetragen und vergleichend gegenüber gestellt. In den internationalen Vergleich werden außerdem die Bundesländer mit dem zu den Bewertungstreffen gültigen Gebietsmeldungen eingeordnet. Bisherige Vergleiche bezogen sich immer auf die Gesamtflächen der gemeldeten Gebietsvorschläge (Bruttoflächen). Der Vergleich der Nettoflächen bestätigt die im aktuellen Mahnschreiben der Kommission angesprochenen Defizite. In der atlantischen Region sind 1,77 % und in der kontinentalen Region 2,53 % der Landfläche als Lebensraumflächen für das Schutzgebietsnetz Natura 2000 gemeldet. In der atlantischen Region belegt Deutschland damti den letzten und in der kontinentalen Region den drittletzten Rang. Die sich abzeichnenden Meldungen der Länder sind kurz charakterisiert. Sie lassen den Schluss zu, dass sich der Abstand zum europäischen Durchschnitt zwar verringern wird, in der atlantischen Region jedoch nicht einmal die Nettoflächen der Niederlande oder Großbritanniens und in den kontinentalen Regionen nicht die der unmittelbaren Nachbarn Dänemark und Österreich erreicht werden. Vor dem Hintergrund der geringen Nettoflächen wird die Frage diskutiert, ob dieses Auswirkungen auf das aktuelle Vertragsverletzungsverfahren (1995/2225) haben könnte. Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten könnte die Europäische Kommission gezwungen sein, dieses Verfahren wegen eines zu geringen deutschen Meldeumfangs in Verbindung mit weiteren Mängeln in der deutschen Meldung (methodische und geographische Inkonsistenzen, fehlende Einzelgebiete, Fristversäumnisse) bis zur Klageerhebung fortzuführen.
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