- Standardsignatur2754
- TitelIst es nötig, dass der Staat über Waldeigentum verfügt?
- Verfasser
- Erscheinungsjahr2003
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Datensatznummer200106468
- Quelle
- AbstractHistorisch bedingt verfügt der Freistaat Bayern über das Eigentum an etwa 30 % der Waldfläche in Bayern. Die forstliche Einheitsverwaltung bewirtschaftet den Betrieb in unternehmerischer Ausrichtung, ist zuständig für die Beratung und Förderung im Privat- und Körperschaftswald und nimmt hoheitliche Aufgaben wahr. Das Konzept der Einheitsverwaltung hat sich in der Vergangenheit bestens bewährt. Es entspricht uneingeschränkt den Forderungen nach einer bürgernahen Verwaltung. Dennoch wird diese Organisationsstruktur fast schon regelmäßig auf den Prüfstand gestellt. Kritiker fordern immer wieder eine Privatisierung des Staatswaldes und die strikte Aufgabentrennung. Im Folgenden wird erläutert, dass vor dem Hintergrund historisch gewachsender Strukturen und unter den aktuellen Rahmenbedingungen die bestehende Organisationsform am besten geeignet ist, den Ansprüchen der Gesellschaft an den Wald umfassend gerecht zu werden.
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