Das radioaktive Element Radon nimmt bei Betrachtung der Strahlenbelastung des Menschen aus mehrfacher Sicht eine Sonderrolle ein. Es kann als Edelgas sehr effektiv vom Entstehungsort abtransportiert werden und verursacht mit seinen Zerfallsprodukten den größten Teil der natürlichen Strahlenexposition. Aufgrund dieser Bedeutung wurden und werden nach wie vor umfangreiche Arbeiten an der Fachhochschule Gießen-Friedberg durchgeführt. Es geht dabei einerseits um die Ermittlung von Einflußgrößen auf die Radonkonzentration im Freien, in Wohnungen und an Arbeitsplätzen (Untertagebetriebe, Wasserwerke und balneologische Einrichtung). Wesentliche Veranlassung war aber eine Euratom-Vorschrift zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Strahlenschutz der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlen - inzwischen als Richtlinie 96/29 Euratom verabschiedet. Hierin ist auch der Schutz vor Strahlenexpositionen durch natürliche Radionuklide verankert, wodurch dem Radon ein sehr hoher Stellenwert einzuräumen ist. Aufgrund dieser Richtlinie können durch nationale Gesetzesvorschriften konventionelle Arbeitsplätze in die Strahlenschutzüberwachung aufgenommen werden. Die radonkonzentrationen in Wohn- und Geschäftsräumen sind zu begrenzen, damit nicht das Büro im Keller ein Arbeitsplatz mit beruflicher Strahlenexposition wird. Ähnlich wie z.B. bei der Lösung der Asbest-Problematik ist eine "Baurichtlinie Radon" zu erwarten. In diesem Beitrag - ein Auszug aus der Diplomarbeit von Herrn Dipl.-Ing. D. Peek - werden physikalische Eigenschaften, Vorkommen und potentielle Belastungspfade des Radon beschrieben. Der Anhang enthält Abbildungen, die im Rahmen der Diplomarbeit zu Präsentationszwecken angefertigt wurden und die jeweils Teilbereiche der Radonproblematik zusammenfassen darstellen.