Die Überwachung der Umweltradioaktivität in Hessen erfolgt durch die fünf amtlichen Meßstellen des Landes auf der Grundlage der diesbezüglichen Meßprogramme nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz sowie nach einem landeseigenen Meßprogramm. Die Ergebnisse der Messungen des Jahres 1996 zeigen, daß die in Hessen erzeugten Lebens- und Futtermittel nur noch äußerst geringe Gehalte künstlicher radioaktiver Stoffe aufweisen. Im Boden sowie in Schwebstoff/Sediment aus Oberflächengewässern und in Feststoffproben des Bereichs Reststoffe und Abfälle sind demgegenüber höhere Gehalte künstlicher radioaktiver Stoffe nachzuweisen. Die zusätzliche mittlere Strahlenexposition der hessischen Bevölkerung aufgrund der v.g. Kontamination der Nahrungsmittel und sonstigen Umweltbereiche wird insgesamt auf weniger als 0,025 mSv und somit auf weniger als 1% der durchschnittlichen natürlichen Strahlenexposition geschätzt.