- Standardsignatur629
- TitelKonsequenzen der intensiven Erholungsnutzung für die Wälder im städtischen Raum
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1998
- SeitenS. 423-439
- Illustrationen24 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200104503
- Quelle
- AbstractDie rund 700 km¬ große Waldfläche im städtischen Raum, etwa 5,5% des Schweizer Waldes, wird zur Zeit von knapp 3 Millionen Menschen, das sind etwa 41% der Bevölkerung der Schweiz, als der naturnahe Erholungsraum im Wohnortsbereich betrachtet und als solcher meist auch genutzt. Eine derart intensive Beanspruchung der städtischen Waldungen für Erholungszwecke muß konsequenterweise zum raumordnungspolitischen Entscheid führen, daß die Wälder im städtischen Raum vorrangig der Erholungsnutzung zu dienen haben. Aus der Vorrangstellung der Erholungsnutzung in städtischen Wäldern folgt, daß die Förderung und Entwicklung ihrer Funktionsfähigkeit zur öffentlichen Aufgabe wird. Damit dürfte auch die Frage nach den Trägern der Finanzierung der Erholungswälder im städtischen Raum beantwortet sein. Das oberste Ziel aller Bemühungen soll darin bestehen, daß die Wälder im städtischen Raum die intensive Erholungsnutzung optimal bewältigen und ohne Schaden dauernd ertragen. Zu diesem Zweck bedarf es einer funktionsgerechten Waldbewirtschaftung, einer zweckmäßigen Erholungsinfrastruktur und einer erholungsgerechten Gestaltung der Waldränder. Die Forderung nach einer Erholungswaldwirtschaft im städtischen Raum ist zunächst als ein Apell zur Gewährleistung einer minimalen Waldpflege zu verstehen. Darüber hinaus sollen waldbauliche Maßnahmen zur Steigerung der landschaftlichen Vielfalt und der Naturnähe der Wälder eingeleitet werden. Der Ausbau der Erholungsinfrastruktur führt zur Erhöhung der ökologischen Belastbarkeit und des Fassungsvermögens (Erholungskapazität) der Wälder an gleichzeitig anwesenden Besuchern. Die Waldränder im städtischen Raum gehören zu den attraktivsten und demzufolge zu den wertvollsten Erholungsgebieten. Aus diesem Grund müssen sie zugänglich, begehbar und erlebbar gemacht werden. Die vordringlichste Aufgabe ist der Ausbau der Waldrandwege. Zur rechtlichen Umsetzung der genannten Ziele und Maßnahmen stehen zahlreiche Instrumente der Raumplanung, der forstlichen Planung wie auch anderer Sachplanungen zur Verfügung. Besonders nützlich und wirksam sind der Richtplan, der Baulinien-, Erschließungs- und Gestaltungsplan bzw. der Waldentwicklungsplan sowie der forstliche Betriebsplan. Von den anderen Instrumenten seien der Plan der Fuß- und Wanderwege und die privatrechtlichen Verträge erwähnt. Die Erhaltung, Förderung und Entwicklung der Erholungsfunktion der Wälder im städtischen Raum stellt eine komplexe Aufgabe dar, deren Lösung bzw. Bewältigung eine dauernde, transdisziplinäre Zusammenarbeit voraussetzt.
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- Klassifikation
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