Die Beispiele beweisen, daß eine entsprechende, engagierte und auf die waldbaulichen Notwendigkeiten abgestellte Schalenwildbewirtschaftung in einem enorm hohen Maße vermag, das Selbstregenerationsvermögen unserer degradierten Schutzwaldbestände zu mobilisieren. Im Verbauungsgebiet Hinterschengla/Raggal werden laut den Schätzungen von Förster Lederle Projektskosten in der Höhe von 20 Millionen eingespart. Aufgrund der nun explodierenden Naturverjüngung und der erfolgreichen Kunstverjüngung sind einige technische und biologische Verbauungsmaßnahmen im projektierten Umfang nicht mehr notwendig. Hochgerechnet auf die Verhältnisse im gesamten Bezirk Bludenz ist davon auszugehen, daß Hunderte von Millionen Schilling öffentlicher Förderungsmittel durch eine biotopangepaßte Jagdausübung eingespart werden könnten, unabhängig von den damit auch einhertertenden wirtschaftlichen Erfolgen für die Waldeigentümer. Es ist aber auch ganz eindeutig festzustellen, daß waldbauliche Maßnahmen (Nutzungsintensivierung auf großer Fläche, Vorkehrungen gegen Wildverbiß) zu einer wesentlichen Entlastung der Schadensanfälligkeit von Waldbeständen führt. Weiters ist offensichtlich, daß gute Erfolge damit einhergehen, wenn die Jagdverantwortlichen ein großes Problembewußtsein haben und eine intensive Kooperation mit dem Forstverantwortlichen pflegen. Bei funktionierenden Freihaltungen ist in der Regel ein zum Jagdpächter unabhängiges Jagdschutzorgan bestellt. Dem Jagdschutzorgan ist es dann möglich, für eine Bejagung zu sorgen, die waldgefährdende Wildschäden ausschließt, ohne daß er damit seine berufliche Existenz untergräbt. Diese Sicherheit ist offensichtlich die wesentliche Voraussetzung für eine funktionierende Freihaltebejagung. Ein Großteil der Freihalteregelung wäre überflüssig, wenn bereits im Vorhinein solche problemorientierte Akzente gesetzt würden. Weiters zeigt sich, daß Jagdgenossenschaften im Prinzip in der objektiven Beurteilung der Materie überfordert sind. Bei gegebenem Mißverhältnis der Jagdeinnahmen zu den Waldeinnahmen werden sehr oft Kompromißlösungen akzeptiert. Wesentlich durchsetzungskräftiger bei der Erziehung biotopangepaßter Schalenwildbestände sind jeweils die vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung ins Treffen geführten Hinderungsgründe oder die eröffnete Möglichkeit, auf Prjektskosten fremde Abschußorgane für die Freihaltebejagung abzustellen. Die dargestellten Positivbeispiele machen aber auch offensichtlich, daß je nach Lage des Freihaltegietes auch in der Schonzeit gejagt werden muß, wobei Konfliktsituationen durch geschickte, problemorientierte Jagd während des ganzen Jahres minimiert werden können (hochbeschlagene Tiere). Weiters wurde offensichtlich, daß mit zunehmender Verdünnung eine Schwerpunktbejagung eine beinharte Knochenarbeit für das verantwortliche Jagdschutzorgan darstellt und in der Regel eine Bejagung im Rahmen des Revierjagdsystems durch Jagdgäste nicht mehr effektiv gestaltet werden kann.