Standardsignatur
Titel
Schutzleistung durch Abgeltung sicherstellen
Verfasser
Erscheinungsjahr
2003
Seiten
S. 3-4
Material
Unselbständiges Werk
Datensatznummer
200099679
Quelle
Abstract
Die Schutzleistung kann aus dem Holzertrag nicht finanziert werden. Besonders demontivierend für die Erhaltung der Schutzfunktionsfähigkeit ist, dass die meisten Fördermittel für sanierungsbedürftige Wälder ausgegeben werden. Wir müssen von der reinen Subvention zur Leistungsabgeltung kommen, so wie dies das Bergwaldprotokoll, das von den Alpenländern im Staatsvertragsstatus unterschrieben wurde, vorsieht. Abgeltung ist Vorsorge zur Vermeidung von Sanierungsfällen.