- Standardsignatur629
- Titel40-Tönner auf Wald- und Güterstrassen
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1998
- SeitenS. 33-40
- Illustrationen5 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200099570
- Quelle
- AbstractDie 28-Tonnen-Limite für Lastwagen ist zur Zeit noch ein Grundprinzip der schweizerischen Verkehrspolitik. Im Zusammenhang mit der Annäherung an die Europäische Union ist mit Sicherheit anzunehmen, daß die 40-Tonnen für Lastwagen auch in der Schweiz eingeführt wird, da diese Gewichte in den 10km breiten Grenzzonen und im Containerverkehr schon heute zugelassen sind. Der Verkehr mit vierachsigen Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von 32 Tonnen und mit fünfachsigen Sattelschleppern mit einem Gewicht von 40 Tonnen wird in der Schweiz und somit auch auf den Wald- und Güterstraßen zum Standard werden. Die vorliegenden Untersuchungen zeigen, daß die Schadenwirkung dieser Lastwagen kleiner ist als vielfach angenommen. Vierachsige Lastwagen mit zwei Doppelachsen und fünfachsige Sattelschlepper mit zwei Einzelachsen und einer Tripleachse wirken sich wegen der guten Lastverteilung sehr günstig auf den Straßenoberbau aus. Sie verursachen sogar weniger Schäden als die heutien Latwagen, welche die zulässige Toleranz von 15% für die Holztransporte ausnützen. Eine Änderung der Grundlagen für die Dimensionierung der Wald- und Güterstraßen ist deshalb nicht nötig. Der Holztransport mit EU-konformen Lastwagen sollte dank der höheren Produktivität zu einer deutlichen Reduktion der Transportkosten führen. Auf den Wald- und Güterstraßen ist der Einsatz dieser Fahrzeuge ökonomisch, ökologisch und technisch zweckmäßig.
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- Klassifikation
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