- Standardsignatur4223
- TitelDer Begriff der guten fachlichen Praxis in der Forstwirtschaft : Bedeutung für Schleswig-Holsteins Kommunal- und Privatwald
- Verfasser
- Erscheinungsjahr2003
- SeitenS. 392-395
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200099195
- Quelle
- AbstractSeit Anfang der 90er-Jahre gibt es Bestrebungen, den in der Landwirtschaftsklausel der Naturschutzgesetze verwendeten Begriff von der "ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft" zugunsten der Redeweise von der "guten fachlichen Praxis" aufzugeben. Das Wort von der guten fachlichen Praxis war als Rettungsversuch gedacht, um den Bestrebungen zu widerstehen, den Begriff von der ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft mit naturschützerischen Forderungen aufzufüllen. Während der neue Begriff im Bereich der Landwirtschaft bereits rechtsgültig geworden ist, hat dieser in den für die Forstwirtschaft geltenden Gesetzen noch keinen Niederschlag gefunden. Die Versuche des Bundesamtes für Naturschutz durch ein Gutachten mögliche Definitionen zu präjudizieren, werden von den Waldbesitzern mehrheitlich abgelehnt. Im Folgenden werden die rechtlichen Hintergründe aufgezeigt und die Empfehlungen des Gutachtens aus rechtlicher Sicht gewertet.
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