Die thermische Nutzung von Holz wird insbesondere in Bayern staatlich gefoerderten Biomasseheiz(kraft)werken cirka 60.000 t/a ausschliesslich unbehandeltes Energieholz (z.B. Wald-Hackgut) verwertet. Der daraus resultierende Aschenanfall betraegt rund 1.200 t/a. Bei der Verbrennung von unbehandeltem Holz fallen drei Aschefraktionen - Rostasche, Zyklonasche und Flugasche - an. Diese Fraktionen unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung sehr stark. Die Rostasche ist besonders reich an Naehrstoffen und gleichzeitig am wenigsten mit Schadstoffen belastet. Die Verwertung von Holzaschen im Wald erfordert dringend eine klare rechtliche Regelung. Dabei waere entweder die Einbindung in das Duengemittelrecht oder alternativ eine Konkretisierung im Abfallrecht wuenschenswert und wuerde Rechtssicherheit schaffen. Da bisher konkrete Regeln fuer den Abfall Holzasche fehlen, muss deshalb eine Ausbringung im Wald nach allgemeinen Grundsaetzen des Kreislaufwirtschaftsgesetztes und nach den fuer das Verfahren jeweils einschlaegigen Rechtsvorschriften (Forst-, Duengemittel- und Bodenschutzrecht) beurteilt werden. Dabei sind bestehende Umweltqualitaetsnormen (Klaerschlammverordnung, Entwurf zur Bundesbodenschutzverordnung) zu beachten. Bei der Ernte von Brennholz werden dem Wald Naehrstoffe entzogen, die nach der thermischen Nutzung in den Holzaschen zurueckbleiben. Ueber die Rueckfuehrung dieser Holzabfaelle in den Wald koennten die bei der Holzernte auftretenden Naehrstoffverluste zum Teil wieder ausgeglichen werden. Aufgrudn der hohen pH-Werte und der erheblichen Schwermetallgehalte ist das Recycling von Holzaschen aber nicht unproblematisch. Die Ausbringung von Holzaschen im Wald ist nur dann empfehlenswert, wenn diese ausschliesslich aus der Verbrennung von unbehandeltem Holz stammen. Die stark mit Schwermetallen angereicherten Flugaschenfraktionen muessen von der Grobasche getrennt und von der forstlichen Nutzung ausgeschlossen werden. Bei nachgewiesener geringer Belastung koennen allerdings auch Zyklonflugaschen wiederverwertet werden. Grundsaetzlich beschraenkt der hohe basisch wirksame Anteil die Aufwandmengen, um unerwuenschte Nebenwirkungen (starke Mineralisierung, Ueberschussnitrifikation, etc.) auf das Waldoekosystem zu vermeiden. Bei der Ausbringung sollte daher die bei der Waldkalkung angestrebte Saeureneutralisationskapazitaet nicht wesentlich ueberschritten werden. Damit kann eine Aufwandmenge von 3 (1-6)t pro Hektar und Umtriebszeit empfohlen werden. Die ausbringung im Wald ist darueber hinaus nur dann vertretbar, wenn die Duengewuerdigkeit (einzelbestandsweise Duengediagnose) nachgewiesen ist. Bisher ist sie aus technischen Gruenden nur schwer zu realisieren. Eine flaechige Verteilung mit Verblasegeraeten scheint jedoch grundsaetzlich moeglich.
892.3 (Holzasche) 160.21 (Zusammensetzung der Asche. Aschenbestandteile) 237.4 (Verwendung von Düngemitteln z.B. Klärschlamm, Kompost oder Bodenimpfung [Unterteilung wie 232.322.4]) [430] (Deutschland, 1990-)