- Standardsignatur14217
- TitelStreng geschützte Arten als neuer Tatbestand in der Eingriffsplanung : Wann gilt ein Lebensraum als zerstört?
- Verfasser
- Erscheinungsjahr2003
- SeitenS. 126-128
- Illustrationen6 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200098920
- Quelle
- AbstractDie Neuregelung in § 19(3) des Bundesnaturschutzgesetzes, seit 04. April 2002 in Kraft, steht für so genannte "streng geschützte Arten" neue Anforderungen innerhalb von Eingriffsvorhaben vor. Dieser Beitrag stellt Auswirkungen innerhalb von Planungen im Grundsatz dar. Besonders bewertet wird dabei die Frage, wann unter fachlichen Voraussetzungen von Zerstörungen von Lebensräumen gesprochen werden kann. Die Beantwortung dieser Frage wird in Zukunft innerhalb von Planungen mit zu berücksichtigen sein. Dieser Beitrag liefert erste Denkanstöße, wie hiermit umgegangen werden kann.
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