- Standardsignatur11969
- TitelDie Bedeutung des neuen Walliser Forstgesetzes in der Entwicklung des Schweizerischen Forstrechts
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1988
- SeitenS. 10-27
- Illustrationen11 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200098220
- Quelle
- AbstractDas forstpolitische Grundkonzept der geltenden Schweizerischen Forstgesetzgebung stammt aus der Zeit der letzten Jahrhundertwende. Es ist heute ungefaehr 100jaehrig. Dank dem hohen Abstraktionsgrad des damals erlassenen Bundesgesetzes ist es bis heuten gelungen, die Bundesverordnungen und die kantonalen Ausfuehrungsgesetze den erfolgten tatsaechlichen Veraenderungen anzupassen. Die zunehmende Diskrepanz zwischen dem alten, lange bewaehrten forstpolitischen Konzept und den gewandelten forstlichen Erfordernissen hat sich im Kanton Wallis wegen seinen besonderen landschaftlichen und wirtschaftlichen Verhaeltnissen frueher und staerker ausgewirkt als im Grossteil der uebrigen Schweiz. Der Kanton Wallis hat deshalb fuer sein neues Forstgesetz von 1985 ein neues Konzept entwickelt und in Kraft gesetzt ohne auf die Revision des Bundesgesetzes zu warten. Die ersten Erfahrungen sind ermutigend. Die inzwischen angelaufene Totalrevision der Schweizerischen Forstgesetzgebung verfolgt in wichtigen Punkten dieselben Ziele. Der nun vorliegende Entwurf fuer ein neues Bundesgesetz bestaetigt die Zweckmaessigkeit der vom Kanton Wallis erlassenen Regelungen.
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